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Generalanwalt des EuGH sieht keine Urheberrechtsverletzung durch Links

18-04-2016

Das Setzen von Links ist eine heikle Sache, doch beim EuGH steht ein Urteil zur Urheberrechtsverletzung an, das mehr Klarheit schaffen könnte.

Laut der Einschätzung eines Generalanwalts des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) könnte die Haftung für Urheberrechtsverletzungen durch Links auf illegale Inhalte demnächst hinfällig sein. Der Generalanwalt sieht nämlich die Verantwortung für die Zugänglichmachung zu Inhalten, die gegen das Urheberrecht verstoßen, nicht bei denjenigen, die Links zu diesen Inhalten setzen, sondern bei denjenigen, die die Seiten mit illegalem Inhalt betreiben. Denn auch wenn durch das Setzen von Links eine Auffindbarkeit solcher Inhalte erleichtert wird, sind die Inhalte auch ohne diese Links der Öffentlichkeit zugänglich.

Die Einschätzung des Generalanwaltes dient als Entscheidungsvorschlag für einen entsprechenden Rechtsspruch durch die Richter des EuGH, der allerdings erst in einigen Monaten zu erwarten ist. In den meisten Fälle folgen die Richter jedoch diesem Vorschlag, so dass man jetzt bereits erwarten kann, dass es zu einer verbindlichen Rechtsprechung in diesem Sinne kommen dürfte. Der Generalanwalt hat jedoch betont, dass sein sogenannter Schlussantrag nur für den ihm vorliegenden Fall gilt.

Den konkreten Anlass für diese Einschätzung gab eine Klage des Herausgebers des niederländischen 'Playboy'-Magazins, 'Sanoma Media'. Diese hatten Fotos eines holländischen Starlets gemacht, die in einer Ausgabe des Magazins erscheinen sollten. Doch noch vor Erscheinen des Magazins waren die Bilder illegal auf einer Website aufgetaucht, zu der der Webseitenbetreiber 'GS Media' Links gesetzt hatte. Laut Generalanwalt soll 'GS Media' in diesem Fall keine Urheberrechtsverletzung begangen haben, auch dann nicht, wenn sie wussten, dass der Link zu illegal veröffentlichten Bildern führt.

Als Begründung für seine Entscheidung führt der Generalanwalt an, dass durch eine Haftbarmachung des Linksetzenden das generelle Funktionieren des Internets, das nunmal maßgeblich durch Links funktioniert, eingeschränkt würde. Aber wie gesagt, soll das zunächst nur für den vorliegenden Fall gelten, womit allerdings ein neuer Präzendenzfall geschaffen wäre. (Berichterstattung bei golem.de)

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