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BGH Entscheidung zum Einbetten von Youtube-Videos

15-07-2015

Das Einbetten von Youtube-Videos soll dann keine Urheberrechtsverletzung darstellen, wenn der Besitzer es selbst auf Youtube öffentlich zugänglich gemacht hat.

So entschied nun der Bundesgerichtshof in Karlsruhe, nachdem zwei Vertreter das Video eines Konkurrenzunternehmens auf ihre Homepage gestellt hatten und deshalb auf Schadensersatz verklagt worden sind. Der BGH folgte mit seiner Entscheidung einem früheren Rechtsspruch des Europäischen Gerichtshofs.

Der konkrete Fall der verklagten Handelsvertreter ist damit allerdings noch nicht vom Tisch, denn die klagende Firma bestreitet, dass der Film auf Youtube von ihr hochgeladen wurde und sie daher auch keine Zustimmung zu dessen Veröffentlichung gegeben haben.

Für alle, die sich bei Youtube bedienen wollen, heißt es also zu klären, ob die Rechte über die Inhalte eines hochgeladenen Films auch wirklich bei dem liegen, der ihn dort veröffentlicht hat. Wenn das Video zu einem Produkt beispielweise aus dem Youtube-Channel des Herstellers stammt, kann man sich dessen sicher sein. Da wo die Rechte an einem Video nicht eindeutig klar sind, sollte man besser die Finger von lassen.

Ausführlicher könne Sie darüber diesem XING-Artikel lesen.

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